. AGBS | Trallebar
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AGB

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§ 1 Geltungsbereich:

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Der Dienstleistungsvertrag zwischen Trallebar und dem Kunden unterliegt diesen Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von beiden Parteien schriftlich vereinbart

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§ 2 Vertragsschluss

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Die Angebote von Trallebar sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es liegt eine verbindliche Zusicherung vor. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Trallebar Ihre Bestellung bestätigt.

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  • Die Leistungspflichten der Trallebar beschränken sich ausschließlich auf die in den Vertragsbestätigungen festgelegten Bedingungen.

  • Änderungen oder Abweichungen von einzelnen Vertragsleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit sie nicht den in den Verhandlungen vereinbarten Gesamtcharakter beeinträchtigen.

 

§ 3 Preise

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  • Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung.

  • Fahrtkosten sind bei einer Entfernung von Rüsselsheim (PLZ 65428) zum Veranstaltungsort von bis zu 30 km enthalten. Bei Fahrten von mehr als 30 km werden 0,70 EUR pro gefahrenen Kilometer gesondert in Rechnung gestellt oder ggf. eine Fahrtkostenpauschale erhoben

  • Für zu Bruch gegangene oder abhandengekommene Gläser werden 1,00 EUR pro Stück berechnet.

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§ 4 Zahlung

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Trallebar ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Kostendeckung für zu tätigende Einkäufe eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

§ 5 Stornierung

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  • Der Kunde ist für alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Verluste verantwortlich. Falls die Veranstaltung ohne Grund abgesagt wird, wird die Trallebar alle mit eigenem Geld getätigten Ausgaben zurücknehmen und ggf. einen höheren Schadenersatz als den ursprünglich vereinbarten verlange

  • Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 1 Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag kostenfrei zurückzutreten.

  • Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 40% der Nettoauftragssumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Trallebar bleibt vorbehalten.

 

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

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  • Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung einer Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Bereitstellung einer ebenen Fläche für die Trallebar, auf der wir unsere mobile Bar aufbauen können.

  • Der Kunde ist verpflichtet, Trallebar zu informieren, wenn er Schwierigkeiten beim Zugang zum Gebäude oder zu den Räumlichkeiten hat. Er muss auch dafür sorgen, dass keine Hindernisse vorhanden sind, die es den Rettungsdiensten erschweren würden, wenn während Ihrer Veranstaltung etwas passiert.

  • Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er alle geltenden Vorschriften für den Ausschank von alkoholischen Getränken einhält. Der Auftragnehmer muss nicht auf Verlangen eine Ausweiskontrolle der Gäste durchführen.

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§ 7 Kündigung

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  • Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Trallebar als auch der Kunde kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, hat die Trallebar das Recht, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

 

§ 8 Haftung

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  • Der Auftragnehmer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Erfüllung seiner Pflichten, die nicht im Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen. Sie schließen auch die Haftung aus, wenn die Handlungen eines anderen einen Schaden verursachen, und es werden auch Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz festgestellt

  • Der Kunde haftet immer für Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit verursacht werden. Wenn er schuldhaft das Inventar von Trallebar beschädigt, werden die Kosten zum Wiederbeschaffungspreis (oder zu den Reparaturkosten) in Rechnung gestellt.

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